EINIGE WORTE ÜBER UNS


Unsere Aufgabe ist es, das Ungleichgewicht zwischen Gewerbetreibenden und Verbrauchern aus zu gleichen. Den Konsumenten zur Seite zu stehen wenn sie nicht mehr weiter wissen und können. Wir suchen die goldene Mitte um rasch eine mögliche Lösung herbei zu führen, welche für beide Seiten vertretbar ist.

2010


Zusammen seit 2010


Wir berichten seit 12 Jahren durch unsere Tätigkeit über Missstände, Probleme und individuelle Herausforderungen der Konsumenten. Dadurch können wir nicht nur die Allgemeinheit informieren wie man was, wo und bei wem wie bekommt oder besser machen kann um nicht die gleichen Fehler wieder und wieder zu machen. Das sensibilisiert auch viele Gewerbetreibende viele Sachen zu verbessern oder zu ändern.

Unsere Tätigkeiten und Fälle sind auch bekannt bei vielen anderen Medien.


 

Aktuelle Erfahrungsberichte jetzt unter www.verbraucher.at lesen.

SCHRITTE

Mit wenigen Schritten können Sie Ihr Problem schildern, ohne extra wohin zu kommen und wir können sofort loslegen


Jetzt modern und von
zu Hause aus

In 3 Schritten zusammenfassen was wann genau passiert ist und alle Unterlagen die es gibt einfach hochalden. Sie bekommen einen online Zugang für Ihren Fall, wo sämtliche Korrespondenzen und die Konfrontation an das Unternehmen jederzeit transparent eingesehen werden kann.

Neuer Fall? Kein Problem, solange sie den Zugang haben, können Sie jederzeit direkt einen weiteren Fall hinzufügen.

Jetzt loslegen!

 
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KOSTEN & MEHR


Persönliche Termine werden in vielen Regionen und Bundesländern nur noch online angeboten. Hierzu registrieren Sie sich bitte online unter konto.verbraucher.at, falls Sie schon ein Onlinekonto haben, so loggen Sie sich einfach ein und laden Ihren Fall einfach samt allen Dokumenten hoch. So können unsere Spezialisten die Sache direkt angehen und Sie brauchen nirgends hinfahren. Sie können das jederzeit von überall aus machen und wir können uns das dann gleich anschauen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Service nur unseren Mitgliedern zur Verfügung steht. Die Mitgliedschaft kostet ein bisschen mehr als 6 Euro im Monat, bei jährlicher Zahlungsweise.

In 3 Schritten können Sie alles hochladen und wir kümmern uns um den Fall, und konfrontieren umgehend das gegenständliche Unternehmen.

Für allgemeine Informationen wenden Sie sich bitte an den Verein für Konsumenteninformation (VKI) und für rechtliche Beratungen an die Kammer der Rechtsanwälte bzw. an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl www.rechtsanwaelte.at. Möchten Sie, dass wir das Unternehmen mit Ihrer Angelegenheit konfrontieren, dann einfach hier registrieren und Fälle hochladen; konto.verbraucher.at

In Ihrem Onlinekonto können sie dann einfach und jederzeit einen neuen Fall anlegen und sämtliche Unterlagen hochladen. Die ganze Kommunikation wird dann direkt dort abgewickelt und sobald es etwas Neues gibt, werden Sie auch dort direkt informiert.


FAQ – FRAGEN & ANTWORTEN

In Österreich besteht eines der dichtesten Bankennetze Europas, in dem Ende 2012 809 Kreditinstitute insgesamt 4.468 Zweigstellen betrieben. Die Zahl der Banken und Zweigstellen nimmt aufgrund von Fusionen und Einsparungen seit den 1990er-Jahren kontinuierlich ab.

1Wie viel Bankgebühren sind zulässig?
Zum Girokonto gehören immer auch Gebühren, manchmal für das Konto, für die Karten oder das Geldabheben im Ausland. Doch Banken dürfen nicht für alles Gebühren berechnen. Ohne Deine Zustimmung dürfen Banken keine Gebühren einführen oder erhöhen.
2Was zählt alles zu den Kreditkosten?
Die Kosten eines Kredits setzen sich zusammen aus dem jährlichen Zins (Sollzins), meist einer pauschalen Bearbeitungsgebühr, die auf der Grundlage eines prozentualen Wertes der Kreditsumme errechnet oder in einem festen Betrag angegeben wird, sowie einer Bereitstellungs- und Überziehungsprovision.
3Welche Gebühren darf die Bank verlangen?
Banken können Gebühren grundsätzlich so erheben, wie sie es mit ihren Kunden vertraglich vereinbart haben. Hierzu gibt es in der Regel Preisverzeichnisse. Auch die Höhe der Gebühren an Geldautomaten ist nicht gesetzlich geregelt. Für bestimmte Dienstleistungen dürfen Kreditinstitute jedoch keine Gebühren verlangen.
4Welche Bankgebühren sind nicht zulässig?
Banken dürfen für Bareinzahlungen und Barauszahlungen am Bankschalter auf das eigene oder vom eigenen Girokonto ein Entgelt verlangen. Allerdings dürfen sie dabei nur solche Kosten umlegen, die unmittelbar durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen (sogenannte transaktionsbezogene Kosten).
5Was für Kosten fallen bei einem Kredit an?
Beispiel: Kredithöhe 100.000 Euro. Eingetragenes Pfandrecht: 130.000 Euro. Pfandrechtseintragungsgebühr: 1.560 Euro. und sonstige Kosten des Grundbuchs, zB Gesuchskosten, Grundbuchauszug etc.

KONTAKT


Kontaktieren Sie uns wann Sie wollen


Werktags telefonisch unter

01/34 456


von 08:00 bis 16:00

    Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und bin mit deren Geltung einverstanden.


     

    Verbraucherzentrum/Pressestelle
    Der Konsumentenschutz Verband Österreich, gegründet 2010/2011, wird unter der ZVR 772233963 geführt. Aufsichtsbehörde ist das Bundesministerium für Inneres – Vereinsbüro. Der Gerichtsstand ist Wien. Der Konsumentenschutz Verband Österreich verfügt gemäß seinen Statuten über ein eigenes Schiedsgericht.

    Präsident (ehrenamtlich) und vertretungsbefugter – Lukas Bichl

    Vivenotgasse 8b, 1120 Wien | info@verbraucher.at